Anerkennung Inland
Anerkennung von im Inland erbrachten Studienleistungen
Der Lehrstuhl für Rechnungswesen und Controlling eröffnet Studierenden des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät grundsätzlich die Möglichkeit, Prüfungsmodule an einer ausländischen Hochschule abzulegen.
- Bachelor-Module
Kostenrechnung und Controlling (KRC)
Controlling of Business Development (CBD)
- Master-Module
im Bereich Rechnungswesen und Controlling
Für die Anerkennung gelten folgende Richtlinien:
1. Für Bachelor-Anerkennungen werden grundsätzlich nur Bachelor-Module angerechnet. In begründeten Fällen ist die Anrechnung von Master-Modulen für Bachelor-Anerkennungen möglich („Downgrade“).
2. Für Master-Anerkennungen können nur Master-Module angerechnet werden. Die Anrechnung von Bachelor-Modulen für Master-Anerkennungen ist ausgeschlossen (kein „Upgrade“).
Ansprechpartner:
Controlling of Business Development: Dominik Zink (M.Sc.)
Kostenrechnung und Controlling: Jonas Albers (M.Sc.)
Controlling and Reporting: Christof Neunsinger (M.Sc.)
Controlling of Business Systems: Jonas Albers (M.Sc.) und Sebastian Gaschler (M.Sc.)
Corporate Investment Controlling: Lena Reimann (M.Sc.)
Aktuelle Fragen aus FACT: Lena Reimann (M.Sc.)
Eine Anerkennung ist grundsätzlich nur möglich, wenn die besuchten Veranstaltungen sowohl inhaltlich als auch hinsichtlich des zeitlichen Umfangs mit den hiesigen Veranstaltungen vergleichbar sind.
Zur Prüfung der Anrechenbarkeit anderer Studienleistungen wenden Sie sich bitte zur Antragstellung an das Prüfungsamt. Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Kurssyllabus
- zeitlicher Umfang der Veranstaltung (SWS) sowie erzielte Kreditpunkte
- Art und zeitlicher Umfang der Prüfung
- Einstufung des Kurses (Undergraduate, Graduate, Studienjahr)
Das Prüfungsamt leitet Ihren Antrag an uns weiter.