Anerkennung Ausland
Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen
Wenn Sie zur inhaltlichen Überprüfung Modulbeschreibungen, Syllabi, etc. ausländischer Universitäten übersetzen, stellen Sie die Übersetzung bitte in einem separaten Dokument bereit. Fügen Sie auf keinen Fall Ihre eigenen Übersetzungen, z.B. mithilfe von PDF-Werkzeugen, in offizielle Dokumente von Universitäten ein.
Grundsätze der Anrechnung
Der Lehrstuhl für Rechnungswesen und Controlling eröffnet Studierenden des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät grundsätzlich die Möglichkeit, Prüfungsmodule an einer ausländischen Hochschule abzulegen.
Bachelor-Module
- Kostenrechnung und Controlling (KRC)
- Controlling of Business Development (CBD)
Master-Module
Master-Module im Bereich Rechnungswesen und Controlling
Ablauf
Vor dem Auslandsaufenthalt
Für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen ist es zwingend erforderlich, vor Antritt des Auslandsstudiums mit dem zuständigen Fachbetreuer Rücksprache zu halten und eine Studienvereinbarung über die an der ausländischen Hochschule abzulegenden Prüfungen (sog. „Learning Agreement“) abzuschließen.
Ansprechpartner für die Anerkennung ausländischer Studienleistungen am Lehrstuhl sind:
Controlling of Business Development: Dominik Zink (M.Sc.)
Kostenrechnung und Controlling: Jonas Albers (M.Sc.)
Controlling and Reporting: Christof Neunsinger (M.Sc.)
Controlling of Business Systems: Jonas Albers (M.Sc.) und Sebastian Gaschler (M.Sc.)
Corporate Investment Controlling: Lena Reimann (M.Sc.)
Aktuelle Fragen aus FACT: Lena Reimann (M.Sc.)
Zur Prüfung der Anrechenbarkeit ausländischer Studienleistungen benötigen wir die folgenden Informationen, welche Sie bitte bei den zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeitern oder im Sekretariat des Lehrstuhls einreichen. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet.
- ausgefülltes Formular Studienvereinbarung/ learning agreement
- Kurssyllabus in deutscher oder englischer Sprache (andernfalls bitte Übersetzung beifügen)
- zeitlicher Umfang der Veranstaltung (SWS) sowie Anzahl der zu erzielenden Kreditpunkte (z. B. ECTS)
- Art und zeitlicher Umfang der Prüfung
- Einstufung des Kurses (Undergraduate, Graduate, Studienjahr)
Bitte reichen Sie die erforderlichen Unterlagen bis spätestens 4 Wochen vor Antritt Ihres Auslandsaufenthaltes bei uns ein. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens zwei Wochen.
Nach dem Auslandsaufenthalt
Nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland wenden Sie sich bitte an die zuständige Studiengangskoordination, die alle von Ihnen im Ausland erbrachten Noten umrechnen wird.